So schön können Trauungen sein!

Jetzt maritim heiraten

Sie möchten sich auch bei uns auf der Luehe Schulau Fähre trauen lassen? Dann freuen wir uns über Ihre Anfrage.

Trauungen auf der Lühe Schulau Fähre

Standesamtliche Trauung auf der Fähre „Dat Ole Land II“

Winterliche Trauungen auf der Fähre „Dat Ole Land II“

In der Winterpause – von ca. Mitte Oktober bis Ende März – haben Sie die Möglichkeit, sich auf unserer Fähre „Dat Ole Land II“ durch das Standesamt der Samtgemeinde Lühe am Lüheanleger das Jawort zu geben.

Für Absprachen und Terminanfragen nehmen Sie bitte Kontakt zum Standesamt der Samtgemeinde Lühe auf.

Die romantische Atmosphäre an Bord, kombiniert mit dem besonderen Charme der stillen Elblandschaft in der kalten Jahreszeit, macht Ihre Trauung zu einem unvergesslichen Erlebnis.

Ob im kleinen Kreis oder mit ausgewählten Gästen – wir bieten Ihnen einen außergewöhnlichen Ort für Ihren besonderen Moment, außerhalb der regulären Fährsaison.

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie die Fähre im Vorfeld besichtigen möchten.

Freie Trauungen an Bord der „Dat Ole Land II“ – ein unvergessliches Erlebnis auf der Elbe

Sie träumen von einer ganz besonderen Kulisse für Ihre freie Trauung?
An Bord der Fähre „Dat Ole Land II“ wird Ihr großer Tag zu einem einzigartigen Moment. Während der Sommersaison bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich inmitten der beeindruckenden Elblandschaft das Jawort zu geben – begleitet vom sanften Rauschen der Wellen und dem weiten Blick über das Wasser.

Ob romantisch zu zweit oder im Kreise Ihrer Gäste (bis ca. 60 Personen) – wir schaffen den passenden Rahmen für Ihre persönliche Zeremonie. Die offene Deckfläche, das stilvolle Ambiente und das maritime Flair machen Ihre Trauung zu einem echten Highlight.

Die freie Trauung ist so individuell wie Sie selbst – und genau das spiegelt sich auch in der Atmosphäre an Bord wider.

Gern unterstützen wir Sie bei der Planung und Umsetzung Ihrer freien Trauung an Bord.

Heiraten, wo der Fluss das Herz berührt – willkommen auf der „Dat Ole Land II“.